FAQ - Fahrschule Frank Dopf, Karlsruhe - Sicheres Fahren mit Kopf

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FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wann kann ich mich für den Führerschein anmelden?
Du kannst Dich 5 -6 Monate vor Erreichen des Mindestalters bei uns anmelden.

Was brauche ich für die Anmeldung an der Fahrschule?
Zur Anmeldung solltest Du am besten bei uns vorbeikommen. Du bekommst dann den amtlichen Führerscheinantrag von uns. Für die Beantragung des Führerscheins benötigst Du:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Passfoto (Biometrisch: Keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 34x45 mm)
- einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung an einem "Erste-Hilfe-Kurs" (nennt sich auch Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
- Bei BF17: eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
- Bei der Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung benötigst Du lediglich 2 Passfotos

Wo mache ich den Sehtest?
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt (der Sehtest sollte nicht älter als 6 Monate sein).

Wo und wann mache ich den "Erste-Hilfe-Kurs" ?
In der Regel werden die Kurse jedes Wochenende angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst Du bei uns.

Wie oft muss ich den Theorie-Unterricht besuchen?
- Die Grund-Theoriestunden umfassen 12 Doppelstunden. Dies gilt für alle Führerscheine
- Der Zusatzunterricht für die Klassen A/A1 beträgt 4 Dpppelstunden
- Klassen B/L/M/S umfasst 2 Doppelstunden

Wann kann ich an der Theorieprüfung teilnehmen?
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.

Kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
Du darfst die Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du erneut nicht bestehen, kannst Du wieder frühestens nach 14 Tagen wiederholen.

Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung hochstens haben?
Für die Klassen B, A1 und A2 darfst du höchstens 10 Fehlerpunkte haben, bei der Mofa-Prüfbescheinigung höchstens 7 Fehlerpunkte.

Wann kann ich frühestens die praktische Prüfung machen?
Frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.

Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
Du darfst die praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du erneut nicht bestehen, kannst Du wieder frühestens nach 14 Tagen wiederholen.

Wann endet die Probezeit?
Nach 2 Jahren, sofern Du während dieser Zeit keine Auffälligkeiten zeigst.

Was passiert mit der Probezeit, wenn ich im Straßenverkehr auffällig werden?
Du musst an einem Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer teilnehmen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Nimmst Du am Aufbauseminar nicht teil, wird die Fahrerlaubnis entzogen.


 



Fahrschule Frank Dopf  |  Rudolf-Breitscheid-Straße 6  |  76189 Karlsruhe  |  Telefon 0721 68 07 73 55  |  Email: fahrschule-dopf@web.de
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